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AGB

(Stand September 2019)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Montageleistungen, Reparaturen und Reparaturkostenfinanzierung (“Leistungsbedingungen”) von Autoglas Ulm e.K., Renate Honold, Leipheimer Str. 77, 89233 Neu-Ulm im Folgenden „Autoglas Ulm” genannt.

1. Geltungsbereich

1.1. Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen (“Leistungen”) sowie Reparaturarbeiten, insbesondere nach der “Steinschlag-Reparatur-Methode” (“Reparaturen”) von Autoglas Ulm erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Autoglas Ulm diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2. Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber allen Kunden von Autoglas Ulm.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Angebote von Autoglas Ulm sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Autoglas Ulm oder die Erbringung der Leistung durch Autoglas Ulm zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen.

3. Leistungsfristen und Leistungstermine, Gefahrübergang

3.1. Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Autoglas Ulm schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde Autoglas Ulm alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

3.2. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Autoglas Ulm liegende und von Autoglas Ulm nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden Autoglas Ulm für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.3. Sofern Autoglas Ulm für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist Autoglas Ulm zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit Autoglas Ulm von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. Dies gilt jedoch nur, wenn Autoglas Ulm die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird Autoglas Ulm den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.

3.4. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft oder der Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von Autoglas Ulm fertig gestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.

4. Abnahme

4.1. Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen und der Reparatur verpflichtet, sobald Autoglas Ulm ihm die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von Autoglas Ulm gesetzten angemessenen Frist und unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

4.2. Nimmt der Kunde das Fahrzeug ohne Vorbehalt zurück, so sind Ansprüche wegen erkennbarer Mängel oder Schäden am Fahrzeug – ausgenommen an der von Autoglas Ulm ausgetauschten oder reparierten Glasscheibe, für die die Gewährleistungs- und Garantieansprüche gemäß Ziff. 7, 8, 9 und 10 gelten – ausgeschlossen.

5. Kostenvoranschläge, Preise, Zahlungsbedingungen, Not-Verglasung

5.1. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig gemäß Vereinbarung mit dem Kunden. Kostenvoranschläge sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, stets freibleibend.

5.2. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Autoglas Ulm inklusive Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.3. Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung des Kunden bei Bestehen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Wechsel / Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für Autoglas Ulm kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen.

5.4. Bei einer Not-Verglasung mit WindowGuard wird der hierfür an Autoglas Ulm gezahlte Betrag bei einer anschließend innerhalb von 14 Tagen durch Autoglas Ulm vorgenommenen Neuverglasung von dieser Rechnung abgezogen.

6. Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen

6.1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Autoglas Ulm aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum von Autoglas Ulm. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Autoglas Ulm zustehenden Saldoforderung.

6.2. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte (“Vorbehaltsprodukte”), insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von Autoglas Ulm gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an Autoglas Ulm ab; Autoglas Ulm nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen Autoglas Ulm und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an Autoglas Ulm abgetretenen Forderungen treuhänderisch für Autoglas Ulm im eigenen Namen einzuziehen. Autoglas Ulm kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber Autoglas Ulm in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist Autoglas Ulm berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.

6.3. Der Kunde wird Autoglas Ulm jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an Autoglas Ulm abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen Autoglas Ulm anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von Autoglas Ulm hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde.

6.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von Autoglas Ulm um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.

6.5. Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber Autoglas Ulm in Verzug und tritt Autoglas Ulm vom Vertrag zurück, so kann Autoglas Ulm unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde Autoglas Ulm oder den Beauftragten von Autoglas Ulm sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.

7. Beschaffenheit, Gewährleistung

7.1. Autoglas Ulm gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen.

7.2. Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden von Autoglas Ulm überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

7.3. Bei jeder Mängelrüge steht Autoglas Ulm das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde Autoglas Ulm die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.

7.4. Mängel wird Autoglas Ulm nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache (gemeinsam “Nacherfüllung”) sowie ggf. deren Installation beseitigen. Bei Kaufverträgen gilt das gesetzliche Wahlrecht des Kunden (Nachbesserung oder Neulieferung)

7.5. Der Kunde wird Autoglas Ulm die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn Autoglas Ulm mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an Autoglas Ulm den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Autoglas Ulm den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

7.6. Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht von Autoglas Ulm zu vertreten sind.

7.7. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat Autoglas Ulm sie nach § 439 Abs. 3 / § 635 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 9 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von Autoglas Ulm kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei Autoglas Ulm durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß Ziff. 7.7, Satz 1, bleiben hiervon unberührt.

7.8. Die Verjährungsfrist für Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Verbraucher. Die Verjährungsfrist für Rechte des Unternehmers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.

8. Gewährleistung bei Reparaturen

8.1. Autoglas Ulm gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturen. Autoglas Ulm weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Reparatur von Fahrzeugverglasung nach der “Steinschlag-Reparatur-Methode” die Möglichkeit besteht, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während oder nach der Reparatur das beschädigte Glas spontan weiter reißt. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. Beauftragt der Kunde infolgedessen Autoglas Ulm mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden. Autoglas Ulm erstattet in diesem Fall etwaige vorab gezahlte Kosten der Steinschlagreparatur an denjenigen, der die Steinschlagreparatur bezahlt hat.

8.2. Die Abnahme der Reparaturen ohne Vorbehalt schließt alle Gewährleistungsansprüche für bei der Abnahme erkennbare Mängel aus. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

8.3. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Verbraucher ist, sowie 12 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Unternehmer ist.

9. Haftung und Schadensersatz

9.1. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.2 und 9.3 wird die gesetzliche Haftung von Autoglas Ulm für Schadensersatz wie folgt beschränkt: Autoglas Ulm haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis;

Autoglas Ulm haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Schäden am Fahrzeug, die auf dem Parkplatz in oder in unmittelbarer Nähe der Betriebsstätte von Autoglas Ulm ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden durch Autoglas Ulm entstanden sind, wie z.B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus). Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.2. Durch Einbruch können am Fahrzeug noch andere Schäden als nur an der Verglasung entstehen (z.B. Defekt am Fensterheber, Lackschäden, Beschädigungen an der Türinnenverkleidung o.ä.), für die Autoglas Ulm keine Haftung übernimmt.

9.3. Autoglas Ulm haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde. Haftungsansprüche des Kunden aus Verwahrung sind – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von Autoglas Ulm und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen.

9.4. Liefert Autoglas Ulm im Rahmen eines Liefergeschäfts an Unternehmer mangelhaftes Fahrzeugglas, so hat der Unternehmer im Falle der kostenlosen Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache durch Autoglas Ulm einen Anspruch auf die Erstattung von pauschal EUR 50,– als Ersatz für seine Kosten des Ein- und Ausbaus der mangelhaften Glasscheibe, es sei denn, der Unternehmer weist Autoglas Ulm nach, dass seine Kosten des Ein- und Ausbaus tatsächlich höher sind.

10. Garantiebedingungen

10.1. Autoglas Ulm gewährt ihren Kunden die nachfolgende Garantie zusätzlich zu den dem Kunden zustehenden (und oben in den vorgenannten Leistungsbedingungen wiedergegebenen) gesetzlichen Ansprüchen wegen Mängeln. Der Kunde hat die Wahl, ob er ihm zustehende gesetzliche Ansprüche oder Rechte aus dieser Garantie geltend macht.

10.2. Autoglas Ulm garantiert dem Kunden für die gesamte Dauer, während derer der Kunde Eigentümer des Fahrzeugs ist, vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Ziffern 10.3 bis 10.8 folgendes:

a:) “Autoglas Ulm gewährt eine 30-jährige Garantie auf die Qualität des Scheibeneinbaues und die Dichtigkeit der Scheibe bei Neueinbau”

Ein Qualitätsmangel liegt dann vor, wenn neu eingebaute Dichtungen und Zierleisten nicht den gleichen Standard wie die ursprünglich eingebauten Materialien aufweisen.

Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt.

b:) “Autoglas Ulm gewährt eine 10-jährige Haltbarkeitsgarantie auf Tönungsfolien”

Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn sich die Folie ohne äußere Gewalteinwirkung löst oder einreißt. Grundsätzlich von der Garantie ausgeschlossen sind jegliche Kratzspuren in der Folie.

10.3. Die Garantie beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu laufen.

10.4. Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde ausschließlich folgendes verlangen:

Im Falle von Qualitätsmängeln und Dichtigkeitsmängeln die Nachbesserung dieser Mängel nur durch Autoglas Ulm. Im Falle von Qualitätsmängel und Dichtigkeitsmängeln trägt Autoglas Ulm die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüberhinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand, Fahrtkosten, Kostenvoranschlag verlangen.

10.5. Die Rechte aus dieser Garantie sind unverzüglich ab dem Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage der jeweiligen Rechnung, bei Autoglas Ulm schriftlich geltend zu machen.

10.6. Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußerliche Einflüsse wie beispielsweise Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel entstehen und von Autoglas Ulm nicht zu vertreten sind.

10.7. Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde, Fahrzeugeigentümer oder -besitzer die Verglasung selber repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. aus- tauschen lässt.

10.8. Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden selbst. Eine Übertragung oder Abtretung dieser Garantie ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch Autoglas Ulm vom Kunden, Fahrzeugeigentümer oder Fahrzeughalter an einen Dritten veräußert, so erlischt diese Garantie automatisch an dem Tag der Veräußerung des Fahrzeugs an den Dritten.

11. Bonitätsprüfung bei Reparaturkostenfinanzierung

11.1. Die von Autoglas Ulm angebotene Reparaturkostenfinanzierung setzt eine positive Bonitätsauskunft voraus. Bei negativer Auskunft kann die Reparaturkostenfinanzierung nicht in Anspruch genommen werden.

12. Datenschutz, Verbraucherschlichtungsverfahren, Allgemeine Bestimmungen

12.1. Autoglas Ulm verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Auftragsabwicklung. Ferner werden listenmäßige Kundendaten (Name, Anschrift, Geburtsjahr, Zugehörigkeit des Kunden zu einer Personengruppe) für eigene Marketingzwecke verarbeitet und genutzt, wobei der Kunde jederzeit das Recht hat, dieser Verarbeitung und Nutzung schriftlich gegenüber Autoglas Ulm, Leipheimer Str. 77, 89233 Neu-Ulm zu widersprechen.

12.2. Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

12.3. Verbraucherschlichtungsverfahren: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Als Kontaktadresse kann folgende E-Mail-Adresse angegeben werden: info@autoglas-ulm.de

12.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist 89233 Neu-Ulm, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. Autoglas Ulm ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

 

 

 

 

 

 

 

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